GAV 2025

Seit diesem Jahr existiert in der Gebäudetechnik-Branche ein neuer GAV. Der Dachverband konnte einige Details zum neuen Gesamtarbeitsvertrag erläutern.

suissetec Nordostschweiz: Weshalb braucht es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?

suissetec: Grundsätzlich sorgen Gesamtarbeitsverträge dafür, dass in einer Branche einheitliche Vorgaben für die Arbeitsverträge bestehen und bieten somit auch eine Entlastung für die einzelnen Betriebe. Damit es in der Branche Grundlagen gibt, legt der GAB einen Mindeststandard bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen fest. So trägt er ausserdem zur guten Reputation und Attraktivität der Branche bei. Zudem sorgt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dafür, dass keine Unternehmer aus dem Ausland zu Dumpingpreisen in den Markt dringen. Sie stellen damit einen wichtigen Teil der flankierenden Massnahmen dar, welche den Schweizer Arbeitsmarkt aufgrund der Öffnung gegenüber der EU schützen sollen. Ein GAV unterstützt zudem die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Schweiz hat ein liberales Arbeitsrecht, was gegenüber Nachbarsländer ein grosses Privileg ist.

An einem GAV arbeiten immer diverse Parteien mit. Welche sind das in unserem Fall?

Die Sozialpartner, d.h. die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Auf Seiten der Arbeitgeber ist dies suissetec, auf Seiten der Arbeitnehmer waren dies die Gewerkschaften Unia und Syna.

Ist der neue GAV generell ein Fortschritt in der Branche und wenn ja, weshalb?

Verschiedene Umfragen aus den Dachverbänden sowie die Medien zeigten auf, dass eine erhöhte Flexibilität gewünscht ist. Mit dem neuen GAV ist eine deutliche Flexibilisierung erreicht, ohne die Schutzwirkung des GAV einzuschränken.

Welche Punkte im GAV sind die wichtigsten und weshalb?

Neue Überstundenregelung
Mit der Einführung von zwei «Überstundentöpfen» wird eine massiv höhere Flexibilität erreicht. Überstunden von 40 bis 45 Wochenstunden fallen in den «Topf» A. Überstunden bis zu 50 Wochenstunden Wochenstunde fallen in den «Topf» B. Überstunden im Topf A können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden und sowohl 1:1 kompensiert oder ausbezahlt werden. Überstunden im Topf B sind mit einem Zuschlag von 25% auszubezahlen. Auf Wunsch des Arbeitnehmenden kann der Arbeitgeber einer zeitlichen Kompensation mit 25%-Zeitzuschlag zustimmen.

Mittagszulage
Es gibt eine moderate Erhöhung der Mittagszulage auf CHF 17.00. Trotz der Umformulierung erfolgt inhaltlich keine Änderung. Es soll mit der neuen Formulierung festgehalten sein, dass der Arbeitgeber auch diesbezüglich das Weisungsrecht hat.

«Rayon»
Mitgliederbetriebe können einen Rayon von einer Wegzeit von 15 Minuten um den Betrieb herum festlegen, in welchem direkte Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort als Arbeitsweg und damit nicht als Arbeitszeit gelten.

Krankentaggeld
Die Lohnfortzahlungspflicht wird von 90% auf 80% reduziert. Der Karenztag entfällt.

Streichung von Sorgfaltspflichten
Verschiedene Sorgfaltspflichten wurden im GAV gestrichen. Es handelte sich lediglich um Wiederholungen. Die Sorgfaltspflichten bestehen aufgrund des Obligationenrechts nach wie vor.

GAV 2025