Anpassungen im GAV und den Ergänzungsbestimmungen
Ab 1. Januar 2022 gibt es folgende Anpassungen im Bereich GAV und Ergänzungsbestimmungen.
Information zum GAV:
Die vertragsschliessenden Partner der Gebäudetechnik haben einer Teiländerung des GAV zugestimmt.
- Generelle Lohnerhöhung von CHF 60.00
- Die Festlegung der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit auf 90 % für alle GAV-Unterstellten
- Die Einführung eines unbezahlten Karenztages bei Krankheit
- Die Streichung der sogenannten fiktiven Prämie
Detaillierte Informationen unter folgendem Link:
Information zu den Ergänzungsbestimmungen:
Die vertragschliessenden Partner suissetec Nordostschweiz, suissetec stadt zürich und umgebung, suissetec affoltern-amt, suissetec Zürichsee Schwyz-Glarus und die Gewerkschaften Unia Zürich Schaffhausen und Syna Region Zürich-Schaffhausen haben sich auf die beiliegenden Ergänzungsbestimmungen (Ausgabe 2022) zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Art. 5 geeinigt.
Detaillierte Informationen unter folgendem Link:
https://pkzh.org/wp-content/uploads/211124_Ergaenzungsbestimmungen_ab2022_Def.pdf