Anpassungen im GAV und den Ergänzungsbestimmungen

Ab 1. Januar 2022 gibt es folgende Anpassungen im Bereich GAV und Ergänzungsbestimmungen.

Information zum GAV:

Die vertragsschliessenden Partner der Gebäudetechnik haben einer Teiländerung des GAV zugestimmt.

  • Generelle Lohnerhöhung von CHF 60.00
  • Die Festlegung der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit auf 90 % für alle GAV-Unterstellten
  • Die Einführung eines unbezahlten Karenztages bei Krankheit
  • Die Streichung der sogenannten fiktiven Prämie

Detaillierte Informationen unter folgendem Link:

Information zu den Ergänzungsbestimmungen:

Die vertragschliessenden Partner suissetec Nordostschweiz, suissetec stadt zürich und umgebung, suissetec affoltern-amt, suissetec Zürichsee Schwyz-Glarus und die Gewerkschaften Unia Zürich Schaffhausen und Syna Region Zürich-Schaffhausen haben sich auf die beiliegenden Ergänzungsbestimmungen (Ausgabe 2022) zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Art. 5 geeinigt.

Detaillierte Informationen unter folgendem Link:

https://pkzh.org/wp-content/uploads/211124_Ergaenzungsbestimmungen_ab2022_Def.pdf