Fachveranstaltung zum revidierten Energiegesetz | 02.05. & 04.05.2022

Das revidierte Energiegesetz im Kanton Zürich bringt einige Änderungen mit sich. Was diese konkret bedeuten, haben primär Expert/-innen des Kantons Zürich in zwei Fachveranstaltungen erläutert.

 

Über 400 Interessierte verfolgten an den zwei Fachveranstaltungen in Rüschlikon und Illnau die Erklärungen der Expert/innen vom AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich) und der Stadt Zürich zum revidierten Energiegesetz des Kantons Zürich. Im Weiteren wurden von der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich über Neuerungen beim Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen informiert. Arthur Huber (von der Huber Energietechnik AG) beleuchtete die 2021 revidierte Erdsonden-Norm 384/6 des SIA. Organisiert wurden die beiden Veranstaltungen von der suissetec Nordostschweiz zusammen mit dem AWEL.

 

Neue Bestimmungen

Christoph Gmür (Leiter Energietechnik/StV. AL vom AWEL), erläuterte gleich zu Beginn die neuen Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnungen. Diese entsprechen in weiten Teilen den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), die auch in anderen Kantonen schon zu Vorschriftenänderungen führten. Hier war aufmerksames Zuhören gefragt, denn die neuen Bestimmungen bergen einige Ausnahmen und Regelungen. Z.B. muss bei einem Neubau eine Eigenstromerzeugung von 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche realisiert werden. Ausnahmen gibt es für hohe Bauten. Die wichtigste Neuerung für die Heizungsfachleute, weil einzigartig in der Schweiz, betrifft den Heizkesselersatz. Steht die Entscheidung, welches Heizsystem eingebaut werden soll, bevor und käme ein fossiles Heizsystem in Frage, soll zuerst der Lebenszyklus der verschiedenen Systeme berechnet werden. Dazu gibt es ein Excel-Tool, der Lebenszykluskostenrechner. Nur wenn die Lebenszykluskosten für das günstigste erneuerbare System mehr als 5% höher sind als für ein fossiles Heizsystem, ist noch eine fossile Heizung zulässig. Zum Thema fossiles Heizsystem entstehen immer wieder Diskussionen. Mit dem Lebenskostenrechner sollen diese minimiert werden. Zudem wird definiert, wann ein Härtefall besteht, welcher ebenfalls ein Grund für den Einbau eines fossilen Heizsystems wäre. Wie Fabia Moret (von der Stadt Zürich) sagt, werden Gesuche von solchen Fällen immer individuell geprüft. Silas Gerber (Energiefachmann vom AWEL) äusserte sich zum Thema Neubauten und dazu, wie man mit einem Heizkesselersatz umgehen sollte. Eine weitere «Zürcher Spezialität» ist das Vorgehen beim Biogas. Die Vorschrift beim Heizkesselersatz kann mit dem Kauf von Zertifikaten für Biogas erfüllt werden. Das bedeutet aber, dass regelmässig während dem Betrieb der Heizung die Vorschriftenerfüllung zu belegen ist und nicht nur einmalig bei der Baubewilligung wie heute üblich. «Um Klarheit zu schaffen, wird eine schweizerische Stelle definiert, die ein Register führt», erklärte Christoph Gmür.

 

Qualitätssicherung

Besonders bei den Erdsonden-Wärmepumpen ist die Qualitätssicherung immens wichtig. «Es gab bereits Fälle von geplatzten Sonden-Rohren, weil die Hinterfüllungen fehlten oder nicht Lücken aufwiesen», erklärte Arthur Huber. Hier sei sehr wichtig, dass man als Auftraggeber einer Bohrfirma auf das Qualitätssiegel achtet. Das Ausfüllen der Protokolle der Bohrungen ist ein wichtiger Beleg, weil so Arbeitsvorgänge viel besser nachvollzogen werden können. «Je nach Region ist die Gefahr, dass Wärmesonden platzen können, höher. Deshalb werden an diesen Orten in der Norm stärkere Rohre empfohlen.»

 

Lärmschutz   

Auch beim Lärmschutz gab es viel Neues zu hören. «Fehlende Vorsorge kann zu Rekursen und Einwänden führen», erläuterte Martin Wehrle (von der Fachstelle Lärmschutz). Neu wurden Massnahmen definiert, die als Vorsorge getroffen werden müssen. Dabei wird zwischen primären und weiteren Massnahmen unterschieden. Diese müssen jedoch immer verhältnismässig sein.

 

Bewilligungen und Förderprogramme

Silas Gerber zeigte auf, dass es Förderbeiträge nicht nur vom Kanton, sondern auch von Gemeinden und sogar von privaten Organisationen gibt. Teilweise sind diese kombinierbar, teilweise nicht. Er empfiehlt daher, die Webseite energiefranken.ch regelmässig zu konsultieren. Bei grossen Anlagen geben momentan private Organisationen oft grössere Förderbeiträge. Fabia Moret brachte Klarheit in die Strukturen der Stadt Zürich. «Wir haben intern die Zuständigkeiten geklärt und ein digitales System für das Einreichen von Bewilligungsgesuchen erstellt». Um Förderprogramme richtig nutzen zu können wurden deren Bedingungen erläutert. Die städtischen Beiträge können mit den kantonalen kombiniert werden, nicht aber mit den Beiträgen von privaten Organisationen.

 

Mit «vollen» Köpfen ging es am Ende der Veranstaltung zum Apéro über, wo die Teilnehmer/-innen die Expert/-innen mit Fragen löchern konnten.