Kältemittel für Wärmepumpen und Klimakälteanlagen: Was sich ab 2027 ändert
Per 1. Januar 2027 treten in der Schweiz neue Vorschriften für Kältemittel in Wärmepumpen und Klimakälteanlagen in Kraft. Hintergrund sind die Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), die den Einsatz bestimmter klimawirksamer Kältemittel schrittweise einschränken.
Daraus ergeben sich wichtige Fragen bei der Planung, Beratung und Ausführung von Anlagen. Welche Kältemittel sind künftig zulässig? Welche Übergangsfristen gelten? Und in welchen Fällen bestehen Ausnahmen?
Das neue suissetec Merkblatt bietet eine kompakte Übersicht über die relevanten Änderungen für Wärmepumpen und Klimakälteanlagen. Es zeigt die geltenden Fristen, Grenzwerte und Ausnahmeregelungen auf und dient als Orientierungshilfe für die Praxis.