Überarbeitetes Merkblatt: Mängelhaftung beim Bauwerkvertrag

Wer schuldet was – und ab wann wird’s kritisch? Bei Bauwerkverträgen gilt: Das Werk muss mängelfrei sein. Weicht es vom Vertrag ab, kommen die Mängelrechte ins Spiel.

Unser aktualisiertes Merkblatt zeigt:

  • wann ein Mangel vorliegt
  • welche 5 Fragen entscheidend sind für einen Gewährleistungsanspruch
  • welche Mängelrechte bestehen
  • was OR und SIA 118 dazu sagen


Wichtig:
Gesetzesänderung per 1. Januar 2026. Für neu abgeschlossene Verträge gilt jetzt:

  • Rügefrist neu 60 Tage (statt sofort)
  • Die sofortige Rüge gemäss SIA 118 ist nicht mehr durchsetzbar
  • Verjährungsfrist von 5 Jahren kann nicht mehr verkürzt werden
Das Merkblatt ist hier kostenlos verfügbar